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Rechte älterer Menschen im Kanton Freiburg

Die Kantonsverfassung (Art. 35 KV-FR) sichert älteren Menschen diese Ansprüche als Teil der Sozialrechte zu. Ergänzend verpflichtet Artikel 62 Staat und Gemeinden dazu, das Verständnis und die Solidarität zwischen den Generationen zu fördern.
Geschichte des Grundrechts
Mit der Totalrevision der Kantonsverfassung im Jahr 2004 wurden die Rechte älterer Menschen erstmals explizit in den Grundrechtskatalog aufgenommen. Dies schuf die Basis, um gesellschaftliche Herausforderungen wie Altersdiskriminierung (Ageismus), Altersarmut, den Verlust von Autonomie und Vereinsamung im Alter gezielt anzugehen.
Zur Umsetzung dieser Verfassungsartikel genehmigte der Staatsrat 2009 das Projekt Senior+. Das dazugehörige Konzept erschien 2015 und definierte zentrale Handlungsfelder. Ziel von Senior+ ist es, die Teilnahme der Senior*innen am Gemeinschaftsleben und den Austausch zwischen den Generationen zu fördern. Sie sollen nicht auf mögliche Gebrechlichkeit reduziert, sondern als aktive Mitglieder der Gesellschaft anerkannt werden. 2016 wurde auch ein Massnahmenplan verabschiedet, der auf die Erreichung dieses Ziels hinwirken soll. Ein neuer Massnahmenplan läuft voraussichtlich 2026 an.
Auswirkungen im Alltag
Im Rahmen von Senior+ wurden bereits diverse Massnahmen umgesetzt – etwa in den Bereichen Arbeit, Gesundheit und Betreuung, Wohnen sowie im Vereins- und Gemeinschaftsleben. So entstanden beispielsweise die Broschüre «Eine Wohnung für sich ändernde Bedürfnisse» oder eine Hotline für pflegende Angehörige. Der Kanton unterstützt zudem gemeinnützige Projekte zur Förderung des Zusammenlebens verschiedener Generationen.
Der voraussichtlich 2026 anlaufende Massnahmenplan legt einen besonderen Fokus die Integration von Senior*innen in die Gesellschaft, auf die Anerkennung ihrer Bedürfnisse und Kompetenzen sowie die Aufrechterhaltung ihrer Autonomie. Die geplanten Interventionen betreffen unter anderem die Bereiche Arbeit, persönliche Entwicklung, Gemeinschaftsleben, Infrastruktur und Dienstleistungen sowie Pflege und Betreuung von besonders verletzlichen Personen.
Transkantonaler, nationaler und internationaler Vergleich
Mit der ausdrücklichen Aufnahme der Rechte älterer Menschen in die Kantonsverfassung nimmt Freiburg schweizweit eine Vorreiterrolle ein – keine andere kantonale oder nationale Rechtsgrundlage geht so weit.
Eine Vorreiterrolle spielt der Kanton Freiburg hier sogar im internationalen Vergleich. Zwar haben die UNO und der Europarat mit verschiedenen Empfehlungen, Aktionsplänen und allgemeinen Bemerkungen Impulse gegeben – etwa mit den UNO-Prinzipien für ältere Menschen, der Allgemeinen Bemerkung Nr. 6 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte, der Allgemeinen Empfehlung Nr. 27 des UNO-Frauenrechtsausschusses oder der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftigen Menschen. Ein verbindlicher menschenrechtlicher Rahmen fehlt aber bislang. Deshalb wird auf UNO-Ebene an einer eigenen Konvention zum Schutz älterer Menschen gearbeitet. Die UNO-Generalversammlung hat dafür 2010 eine Arbeitsgruppe (OEWG-A) eingesetzt, die bis Mitte 2024 aktiv war.