Allgemeine Empfehlung Nr. 27 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2010) zu älteren Frauen und dem Schutz ihrer Menschenrechte

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Allgemeine Empfehlung Nr. 27 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2010) zu älteren Frauen und dem Schutz ihrer Menschenrechte

In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 27 wird Art. 1 und 2 der UNO-Frauenrechtskonvention im Hinblick auf ältere Frauen konkretisiert. Der Ausschuss fordert die Anerkennung von Mehrfachdiskriminierung im Alter und ruft zu gezielten Massnahmen auf, um die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Rechte älterer Frauen zu stärken. Staaten sollen Altersdiskriminierung abbauen und die Selbstbestimmung älterer Frauen sichern.

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