Kantone als Labore für Menschenrechte

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Kantone als Labore für Menschenrechte

Im Schweizer Föderalismus können die Kantonsverfassungen als Labore für Menschenrechte betrachtet werden. In einer mehrwöchigen Serie stellt die SMRI acht kantonale Grundrechte vor, die über die Bundesverfassung hinausgehen. Sie reagieren auf neue gesellschaftliche Herausforderungen und internationale Entwicklungen im Bereich des Menschenrechtsschutzes.

Recht auf familienergänzende Tagesbetreuung im Kanton Basel-Stadt

Das Recht auf Tagesbetreuung stellt eine Unterstützung für Familien dar und fördert die Gleichstellung. Seit 2005 ist es als Grundrecht in der Kantonsverfassung von Basel-Stadt verankert.

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Judith Kopp, Mitarbeiterin Forschung und Beratung  

Auftakt

Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat – das zeigt sich nicht nur in ihrer politischen Organisation, sondern auch im Menschenrechtsschutz. Während die Bundesverfassung den Mindeststandard an Grundrechten definiert, bieten die Kantonsverfassungen Raum für weitergehende Garantien. Zahlreiche Kantone haben diesen Raum genutzt und Grundrechte geschaffen, die auf Bundesebene nicht oder nur eingeschränkt existieren.

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Laura Knöpfel, Leitung Forschung und Beratung

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Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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