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Kantone als Labore für Menschenrechte
Im Schweizer Föderalismus können die Kantonsverfassungen als Labore für Menschenrechte betrachtet werden. In einer mehrwöchigen Serie stellt die SMRI acht kantonale Grundrechte vor, die über die Bundesverfassung hinausgehen. Sie reagieren auf neue gesellschaftliche Herausforderungen und internationale Entwicklungen im Bereich des Menschenrechtsschutzes.
Recht auf familienergänzende Tagesbetreuung im Kanton Basel-Stadt
Das Recht auf Tagesbetreuung stellt eine Unterstützung für Familien dar und fördert die Gleichstellung. Seit 2005 ist es als Grundrecht in der Kantonsverfassung von Basel-Stadt verankert.
Auftakt
Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat – das zeigt sich nicht nur in ihrer politischen Organisation, sondern auch im Menschenrechtsschutz. Während die Bundesverfassung den Mindeststandard an Grundrechten definiert, bieten die Kantonsverfassungen Raum für weitergehende Garantien. Zahlreiche Kantone haben diesen Raum genutzt und Grundrechte geschaffen, die auf Bundesebene nicht oder nur eingeschränkt existieren.
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