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Recht auf digitale Integrität im Kanton Neuenburg

Die Kantonsverfassung des Kantons Neuenburg vom 24. September 2000 garantiert das Recht auf digitale Integrität und somit das Recht auf Schutz vor Missbrauch von Daten, das Recht auf Sicherheit im digitalen Raum, das Recht auf ein Offline-Leben, und das Recht auf Vergessenwerden. Damit sollen nicht nur persönliche Daten besser geschützt, sondern auch die digitale Inklusion gefördert und die Bevölkerung für die Herausforderungen der Digitalisierung sensibilisiert werden (Art. 10a KV-NE). Diese Neuerungen betreffen nur die Beziehung zwischen Kanton und Bürger*innen und gelten nicht für private Unternehmen und Privatpersonen.
Zwar schützen auch internationale Garantien Rechte im digitalen Zeitalter, wie beispielsweise das Recht auf Datenschutz (Art. 8 EMRK, Art. 17 UNO-Pakt II) oder die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 10 EMRK, Art. 19 UNO-Pakt II), aber das Neuenburger Recht auf digitale Integrität ist darüber hinaus ein klares Bekenntnis für einen starken Grund- und Menschenrechtsschutz im digitalen Raum.
Geschichte
Das Recht auf digitale Integrität wurde 2024 in der Kantonsverfassung von Neuenburg verankert. Zuvor hatte die Sozialdemokratische Partei (SP) Neuenburg am 12. Januar 2023 eine Vorlage (décret) eingereicht, um das Grundrecht auf körperliche, geistige und psychische Unversehrtheit um das Recht auf digitale Unversehrtheit zu erweitern. Das Gesetzesprojekt wurde vom Grossen Rat angenommen und am 24. November 2024 auch von der Stimmbevölkerung gut geheissen.
Auswirkungen im Alltag
Laut Anne Bramaud de Boucheron, SP-Grossrätin von Neuenburg und Erstunterzeichnende der Vorlage, wurde mit dem Recht auf digitale Integrität ein gesellschaftliches Ziel festgelegt: «Aus politischer Sicht ermöglicht ein solches Grundrecht unterschiedliche Elemente zu thematisieren: Das Recht auf ein Offline-Leben, womit der Zugang zu analogen Dienstleistungen von Behörden gewährleistet wird; die nachvollziehbare Datenverarbeitung und -speicherung durch den Staat; die Aus- und Weiterbildung zur Bekämpfung der digitalen Kluft sowie die Transparenz bei algorithmisch gestützten Entscheidungen. Auch wenn die Auswirkungen heute für die Bevölkerung kaum spürbar sind, ermöglicht das politische Bewusstsein die Identifizierung jener Stolpersteine, über die die Gesellschaft künftig straucheln könnte – und deren Beseitigung.»
Nationale und transkantonale Wirkung
Neuenburg hat als zweiter Kanton das Recht auf digitale Integrität in seiner Kantonsverfassung verankert. Genf tat dies bereits 2023. In den Kantonen Jura und Waadt wurden ähnlich Vorstösse eingereicht und im Kanton Zürich wurde eine entsprechende Initiative vom Kantonsrat zwar abgelehnt, der Gegenvorschlag aber angenommen. Auf der Bundesebene hat der Nationalrat die parlamentarische Initiative von Samuel Bendahan (SP), das Recht auf digitale Unversehrtheit in der Bundesverfassung in Artikel 10 Absatz 2 zu verankern, in der Wintersession 2023 verworfen.
Das Recht auf digitale Integrität befeuert nicht nur die Debatte rund um den Grundrechtsschutz in einer vernetzten und automatisierten Welt, sondern spiegelt auch wider, wie die Kantonsverfassungen als Labore für Menschenrechte wirken können.