Menschenrechtsbildung in der Schweiz: Bestandsaufnahme zeigt Lücken und Potenziale
Eine vielfältige, aber fragmentierte Landschaft
Die Bestandsaufnahme versteht Menschenrechtsbildung breit: Sie umfasst Bildungs-, Informations- und Sensibilisierungsangebote, die zur Umsetzung und Stärkung der Menschenrechte beitragen. Untersucht wurden die Praxis staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteur*innen und weiterführender Bildungsinstitutionen, die Lehrpläne der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II.
Die Ergebnisse zeigen eine bunt gescheckte Landschaft der Menschenrechtsbildung: Angebote und thematische Schwerpunkte unterscheiden sich je nach Akteur*in und Tätigkeitsfeld deutlich.
Eine Stärke der Menschenrechtsbildung in der Schweiz ist die breite und aktive NGO-Landschaft. Gleichzeitig fehlen vielerorts finanzielle und personelle Ressourcen. Viele Angebote sind punktuell oder zeitlich befristet. Menschenrechtsbildung ist zudem in Bildungsinstitutionen, Verwaltungen und anderen Organisationen häufig nicht dauerhaft als Aufgabe verankert und hängt vom Engagement einzelner Personen ab.
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Lehrpläne: viele Anknüpfungspunkte, wenig Systematik
In den Lehrplänen finden sich zahlreiche menschenrechtsrelevante Themen, etwa Demokratie, Gleichstellung, Diskriminierung, Gesundheit oder Nachhaltigkeit. Explizite Bezüge zu Kinder- und Menschenrechten sind jedoch vor allem in der Volksschule zu finden; auf der Sekundarstufe II bleiben sie punktuell. Insgesamt ist Menschenrechtsbildung in den Lehrplänen fragmentarisch und wenig systematisch verankert.
Was es für nachhaltige Menschenrechtsbildung braucht
Die Bestandsaufnahme empfiehlt, Menschenrechtsbildung stärker und systematischer zu verankern: durch klare politische Zielsetzungen, abgestimmte Zuständigkeiten und eine verbindlichere Integration in Lehrpläne, Bildungsziele und institutionelle Strategien.
Menschenrechtsbildung sollte über die verschiedenen Bildungsstufen hinweg aufeinander aufbauen. In der obligatorischen Schule können Kinder und Jugendliche Grundlagewissen erwerben und lernen, Rechte zu erkennen und wahrzunehmen. In Aus- und Weiterbildungen lassen sich diese Kompetenzen gezielt für die berufliche Praxis vertiefen. Besonders relevant ist dies für Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung für Menschenrechte, etwa in Polizei und Justiz, Sozialarbeit, Gesundheitswesen oder Bildung.
Acht Empfehlungen für die SMRI
Aus den Ergebnissen leitet die Bestandsaufnahme acht Empfehlungen für die SMRI ab.
Auf politischer Ebene soll die SMRI für die Bedeutung der Menschenrechtsbildung sensibilisieren, ihre Verankerung in Lehrplänen und Ausbildungen unterstützen und durch Monitoring und Forschung prüfen, wie internationale Verpflichtungen in der Schweiz umgesetzt werden.
Zudem soll die SMRI den Dialog zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft fördern und Anbieter*innen der Menschenrechtsbildung stärker miteinander vernetzen. Denkbar sind beispielsweise regelmässige Netzwerktreffen oder eine gemeinsame Online-Plattform.
Für die Bildungsarbeit empfiehlt die Bestandsaufnahme Schweiz-spezifische Materialien, Weiterbildungs- und Beratungsangebote für Multiplikator*innen sowie ein leicht zugängliches Online-Angebot zu den Grundlagen der Menschenrechte und der Menschenrechtsbildung, beispielsweise mit kurzen Erklärvideos.