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KlimaSeniorinnen: Die SMRI weist auf fortbestehende Mängel bei der Umsetzung hin
Seit dem KlimaSeniorinnen-Urteil vom April 2024 wird die Umsetzung des Urteils durch die Schweiz vom Ministerkomitee des Europarates überwacht. Eine erneute Überprüfung steht im September 2025 an, weshalb die Schweiz im Juni dieses Jahres beim Ministerkomitee einen zweiten Bericht eingereicht hat. Dieser zeigt, dass weiterhin entscheidende Anforderungen aus dem Urteil ungenügend umgesetzt werden, wie die SMRI in ihrer Stellungnahme erläutert.

Zweite Überprüfungsrunde durch das Ministerkomitee des Europarates
Das Ministerkomitee des Europarates wird sich zwischen dem 17. und 19. September 2025 erneut mit der Umsetzung des KlimaSeniorinnen-Urteils durch die Schweiz befassen.
Die Massnahmen, die im ersten Aktionsbericht der Schweiz zur Umsetzung des Urteils dargelegt wurden, beurteilte die SMRI in einer ersten Mitteilung im Januar 2025 für unzureichend. Auch das Ministerkomitee forderte die Schweiz im März 2025 auf, ihre klimapolitischen und -rechtlichen Massnahmen in entscheidenden Punkten nachzujustieren.
In ihrer zweiten Stellungnahme fordert die SMRI insbesondere, dass die Schweiz erneut dazu angehalten werde, eine adäquate Methode zur Berechnung ihres fairen Anteils an Treibhausgasemissionen gemessen an dem noch vorhandenen globalen CO2-Budget vorzulegen. Eine solche Methode würde auch anderen Staaten Orientierung bieten. Damit könnte ausserdem dem zentralen Problem der Klimaschutzmassnahmen entgegengewirkt werden: dass Staaten versuchen, Treibhausgasreduktion – und die damit einhergehende menschenrechtliche Verantwortung – auf andere Staaten abzuwälzen.
Weiterhin kein valides CO2-Budget und Unklarheit beim Zugang zum Gericht
In ihrer Stellungnahme begrüsst die SMRI die zusätzlichen Informationen und Ausführungen der Schweiz zu realisierten und geplanten klimarechtlichen und -politischen Massnahmen. Sie stellt jedoch fest, dass die Schweiz weiterhin wesentliche Vorgaben des Urteils nicht erfüllt. Diese betreffen insbesondere die folgenden Punkte:
Die Schweiz verzichtet weiterhin darauf, einen angemessenen und fairen nationalen Anteil am verbleibenden globalen CO2-Budget zu quantifizieren. Sie erfüllt damit zentrale Anforderungen des Urteils nicht: Die Schweiz addiert einfach die Emissionen bis 2050, die mit der ohnehin geplanten Klimastrategie verbunden sind. Stattdessen sollte sich die Berechnung aber darauf beziehen, wie viel vom globalen Budget sie unter Berücksichtigung von Fairness-Erwägungen noch in Anspruch nehmen darf.
Die von der Schweiz für den Zeitraum 2020-2050 geplanten Emissionen belaufen sich auf 0,33 % des globalen Budgets (0,66 Gt CO2eq für den Zeitraum 2020–2050), obwohl die Schweiz nur 0,11 % der Weltbevölkerung ausmacht.1 Die Schweiz plant somit, dreimal so viele Treibhausgasemissionen zu verursachen, als ihr selbst nach einer Pro-Kopf-Verteilung zustehen würden.
Die Schweiz erklärt in ihrer Mitteilung, dass ihre Klimastrategie keinen Fairness-Erwägungen folgt. Stattdessen werden Überlegungen zum fairen Anteil nur im Zusammenhang mit den beiden von der Schweiz festgelegten Nationalen Klimaziele (Nationally Determined Contributions – NDCs) angestellt, die keine Quantifizierung enthalten. Dem EGMR zufolge reicht es jedoch nicht aus, sich bei der Beurteilung des fairen Anteils auf die NDCs zu stützen. In diesem Punkt hat der EGMR durch den Internationalen Gerichtshof in seinem Gutachten zu den völkerrechtlichen Pflichten in Bezug auf den Klimawandel vom Juli 2025 recht erhalten. Auch dieser sagt, Staaten müssten sich bei der Festlegung ihrer NDCs an einem globalen 1.5° C Ziel orientieren.
In Bezug auf den vom EGMR geforderten Zugang von Vereinen zu Gerichten im Klimakontext steht eine Klärung noch aus. Die SMRI betont in ihrer Stellungnahme, dass die Gerichte diesen Zugang direkt auf der Grundlage der Rechtsprechung des EGMR gewähren sollten, wenn die in KlimaSeniorinnen festgelegten Kriterien im vorliegenden Fall erfüllt sind.
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In der Mitteilung vom Juni 2025 wurden der Zeitrahmen und die berechnete Emissionsmenge auf 0,62 Gt CO2eq für den Zeitraum 2021-2025 angepasst.