Allgemeine Empfehlung Nr. 21 des UNO-Frauenrechtsausschusses (1994) zur Gleichstellung in Ehe und Familie
Publiziert: 08.08.2026 / Geändert: 18.08.2025
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 21 wird Art. 16 der UNO-Frauenrechtskonvention zu Ehe und Familie konkretisiert. Der Ausschuss fordert rechtliche Gleichstellung in Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Eigentum. Frühverheiratung, Zwangsheirat und patriarchale Familienmodelle werden verurteilt, da sie nicht mit den Frauenrechten vereinbar sind. Dazu gehört auch, dass Frauen die gleichen Rechte innerhalb der Familie haben.
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