Allgemeine Empfehlung Nr. 36 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2017) zur Bildung von Mädchen und Frauen
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 36 konkretisiert der Ausschuss die Verpflichtungen der Vertragsstaaten nach Art. 10 der UNO-Frauenrechtskonvention zur Gewährleistung des gleichen Rechts auf Bildung für Mädchen und Frauen. Die Empfehlung betont den Abbau struktureller Barrieren im Bildungszugang – insbesondere für benachteiligte Gruppen wie Frauen in ländlichen Regionen, Migrantinnen und Frauen mit Behinderungen.
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