Allgemeine Empfehlung Nr. 35 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2017) zur Aktualisierung der Allgemeinen Empfehlung Nr. 19 zu geschlechtsspezifischer Gewalt
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 35 wird Art. 1 sowie Art. 2 der UNO-Frauenrechtskonvention zur geschlechtsspezifischen Gewalt vertieft. Der Ausschuss bekräftigt, dass Gewalt gegen Frauen eine Form struktureller Diskriminierung ist. Neu einbezogen werden digitale Gewalt, häusliche Gewalt und Intersektionalität. Staaten sollen ihre Schutzsysteme verbessern.
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