Allgemeine Empfehlung Nr. 33 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2015) zum Zugang zum Recht für Frauen
Publiziert: 22.06.2026 / Geändert: 18.08.2025
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 33 wird Art. 2 der UNO-Frauenrechtskonvention betreffend den Zugang zum Recht konkretisiert. Der Ausschuss befindet, dass Justizsysteme für Frauen zugänglich, diskriminierungsfrei und wirksam sein sollten. Rechtsbeistand, gerichtlicher Schutz und unabhängige Institutionen sind Voraussetzungen für tatsächliche Gleichberechtigung.
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