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Allgemeine Empfehlung Nr. 26 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2006) zu den Rechten von Wanderarbeiterinnen

In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 26 wird Art. 2 in Verbindung mit mehreren Rechten der UNO-Frauenrechtskonvention zu den Rechten von migrantischen Arbeiterinnen konkretisiert. Der Ausschuss thematisiert Benachteiligung von Migrantinnen, einschliesslich Arbeitsausbeutung, Gewalt und mangelndem Zugang zur Justiz. Staaten sollen ihre Migrationspolitik menschenrechtsbasiert gestalten.

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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