Allgemeine Empfehlung Nr. 26 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2006) zu den Rechten von Wanderarbeiterinnen
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 26 wird Art. 2 in Verbindung mit mehreren Rechten der UNO-Frauenrechtskonvention zu den Rechten von migrantischen Arbeiterinnen konkretisiert. Der Ausschuss thematisiert Benachteiligung von Migrantinnen, einschliesslich Arbeitsausbeutung, Gewalt und mangelndem Zugang zur Justiz. Staaten sollen ihre Migrationspolitik menschenrechtsbasiert gestalten.
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