Allgemeine Empfehlung Nr. 34 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2016) zu den Rechten von Frauen im ländlichen Raum
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 34 wird Art. 14 der UNO-Frauenrechtskonvention zu den Rechten von Frauen in ländlichen Gegenden konkretisiert. Der Ausschuss betont, dass Frauen im ländlichen Raum oft mehrfach benachteiligt sind. Staaten sollen dafür sorgen, dass sie gleichberechtigten Zugang zu Land, Bildung, Gesundheitsversorgung, Krediten und politischer Teilhabe – auch in entlegenen Regionen.
Weitere Artikel
Lade…