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Allgemeine Empfehlung Nr. 34 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2016) zu den Rechten von Frauen im ländlichen Raum

In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 34 wird Art. 14 der UNO-Frauenrechtskonvention zu den Rechten von Frauen in ländlichen Gegenden konkretisiert. Der Ausschuss betont, dass Frauen im ländlichen Raum oft mehrfach benachteiligt sind. Staaten sollen dafür sorgen, dass sie gleichberechtigten Zugang zu Land, Bildung, Gesundheitsversorgung, Krediten und politischer Teilhabe – auch in entlegenen Regionen.

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

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