Allgemeine Empfehlung Nr. 24 des UNO-Frauenrechtsausschusses (1999) zu den Gesundheitsrechten von Frauen
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 24 wird Art. 12 zum Recht auf Gesundheit der UNO-Frauenrechtskonvention konkretisiert. Der Ausschuss betont den diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschliesslich sexueller und reproduktiver Gesundheit. Staaten müssen geschlechtersensible Politik und Versorgung gewährleisten.
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