Allgemeine Empfehlung Nr. 37 des UNO-Antirassismusausschusses (2024) zur rassistischen Diskriminierung und zum Recht auf Gesundheit
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 37 wird Art. 5 lit. e (iv) der UNO-Antirassismuskonvention konkretisiert. Der Ausschuss betont das Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsdiensten. Staaten müssen rassistische Barrieren, intersektionale Diskriminierung und strukturelle Ungleichheiten im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen.
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