Allgemeine Empfehlung Nr. 31 des UNO-Antirassismusausschusses (2005) zur Prävention von Rassismus im Justizsystem
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 31 wird Art. 5 der UNO-Antirassismuskonvention konkretisiert. Der Ausschuss betont die Bedeutung unabhängiger, diskriminierungsfreier Justizsysteme. Datenerhebung, Antirassismusschulungen und Zugang zu Rechtsmitteln sind zentrale staatliche Pflichten.
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