Allgemeine Empfehlung Nr. 29 des UNO-Antirassismusausschusses (2002) zur Diskriminierung aufgrund von Abstammung
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 29 wird Art. 1 der UNO-Antirassismuskonvention konkretisiert. Diskriminierung aufgrund von Kaste, Herkunft oder sozialer Abstammung ist rassistisch. Staaten sollen explizite Schutzbestimmungen für betroffene Gruppen schaffen.
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