Allgemeine Empfehlung Nr. 14 des UNO-Antirassismusausschusses (1993) zur Definition von rassistischer Diskriminierung
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 14 wird die Definition von rassistischer Diskriminierung in der UNO-Antirassismuskonvention konkretisiert. Jede Unterscheidung, Ausschliessung oder Bevorzugung aufgrund von/wegen Hautfarbe oder Herkunft gilt als rassistische Diskriminierung.
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