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Allgemeine Bemerkung Nr. 37 des UNO-Menschenrechtsausschusses (2020) zur Versammlungsfreiheit

In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 37 wird Art. 21 zum Recht auf Versammlungsfreiheit des UNO-Pakts II konkretisiert. Der Ausschuss hebt hervor, dass friedliche Versammlungen zentral für eine demokratische Gesellschaft sind. Staaten müssen sie aktiv schützen, auch digital, und dürfen sie nur in engen Grenzen einschränken.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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