Allgemeine Bemerkung Nr. 25 des UNO-Menschenrechtsausschusses (1996) zur politischen Teilhabe
In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 25 wird Art. 25 zum Recht auf politische Teilhabe des UNO-Pakts II konkretisiert. Sie schützt das aktive und passive Wahlrecht, Zugang zu öffentlichen Ämtern und freie Wahlen. Staaten müssen Chancengleichheit, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit in politischen Prozessen gewährleisten.
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