Allgemeine Bemerkung Nr. 32 des UNO-Menschenrechtsausschusses (2007) zum Recht auf ein faires Verfahren
In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 32 wird Art. 14 zum Recht auf ein faires Verfahren des UNO-Pakts II konkretisiert. Sie garantiert u.a. Unschuldsvermutung, rechtliches Gehör, Verteidigungsrechte und öffentliche Gerichtsverhandlungen. Auch die Gleichheit vor Gericht und faire Berufungsverfahren sind zentrale Elemente.