Allgemeine Bemerkung Nr. 10 des UNO-Kinderrechtsausschusses (2007) zur Jugendstrafjustiz
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 10 wird Art. 40 der UNO-Kinderrechtskonvention zur Jugendstrafjustiz konkretisiert. Der Ausschuss verlangt kindgerechte Strafrechtssysteme mit Fokus auf Rehabilitierung statt Bestrafung. Staaten sollen Mindestalter für Strafmündigkeit festlegen und Kinder in Verfahren besonders schützen.
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