Allgemeine Bemerkung Nr. 7 des UNO-Kinderrechtsausschusses (2005) zur frühkindlichen Entwicklung
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 7 wird Art. 6 i.V.m. Art. 24 und 27 der UNO-Kinderrechtskonvention zur frühkindlichen Entwicklung konkretisiert. Der Ausschuss betont die Bedeutung der frühen Lebensjahre für Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe. Familien sollen unterstützt und strukturelle Benachteiligungen früh ausgeglichen werden.
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