Allgemeine Bemerkung Nr. 25 des UNO-Kinderrechtsausschusses (2021) zu Kinderrechten im digitalen Umfeld
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 wird die gesamte UNO-Kinderrechtskonvention auf das digitale Umfeld angewendet. Der Ausschuss betont, dass Kinder auch online ein Recht auf Schutz, Teilhabe, Bildung und Meinungsfreiheit haben. Staaten sollen Barrieren abbauen und zugleich wirksamen Datenschutz und Schutz vor digitaler Gewalt garantieren.
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