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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 1 des UNO-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen (2023) zum Verschwindenlassen im Kontext von Migration

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 1 wird Art. 1, 2, 3 und 12 der UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen im Kontext der Migration konkretisiert. Staaten müssen verhindern, dass Migrant*innen verschwinden – sei es durch direkte Gewalt, Haft, Zurückweisung oder unterlassene Hilfe. Aufklärung, Suche, Schutz und internationale Zusammenarbeit sind verpflichtend.

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Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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