Allgemeine Bemerkung Nr. 22 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (2016) zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit
Die Allgemeine Bemerkung (General Comment) Nr. 22 konkretisiert das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit gemäss Art. 12 des UNO-Pakts I. Sie verpflichtet Staaten, diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsdiensten, Aufklärung und Familienplanung sicherzustellen. Schutz vor Gewalt, Zwang und Stigmatisierung steht im Mittelpunkt. Besonders betont wird die Bedeutung von Selbstbestimmung, informierter Zustimmung und der Achtung reproduktiver Rechte – insbesondere für Frauen, Jugendliche und marginalisierte Gruppen.
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