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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 14 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (2000) zum Recht auf Gesundheit

Die Allgemeine Bemerkung (General Comment) Nr. 14 konkretisiert Art. 12 des UNO-Pakts I zum Recht auf das erreichbare Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit. Staaten müssen Gesundheitsdienste verfügbar, zugänglich, akzeptabel und qualitätsvoll gestalten – ohne Diskriminierung und mit besonderem Schutz für verletzliche Gruppen.

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Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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