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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 24 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (2017) zu staatlichen Pflichten in der Privatwirtschaft

Die Allgemeine Bemerkung (General Comment) Nr. 24 konkretisiert die aus dem UNO-Pakt I hervorgehenden Pflichten der Vertragsstaaten gegenüber Aktivitäten von Unternehmen. Staaten sind verpflichtet, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, Unternehmensaktivitäten wirksam zu regulieren und Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln zu gewährleisten. Sie sollen Diskriminierung verhindern, Arbeitsrechte schützen und umweltbezogene Menschenrechte stärken.

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Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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