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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (1990) zu den Staatenpflichten

Die Allgemeine Bemerkung (General Comment) Nr. 3 konkretisiert die Staatenpflichten zur Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte gemäss Art. 2 Abs. 1 des UNO-Pakts I. Staaten müssen alle verfügbaren Ressourcen nutzen, sofortige Schritte einleiten und dürfen keine rückschrittlichen Massnahmen ergreifen. Die Rechte sind rechtlich verbindlich – nicht bloss politische Ziele.

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

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