EGMR - Y. gegen die Schweiz (2017)
Beschwerde Nr.22998/13
Keine Verletzung des Art.10 EMRK (Freiheit der Meinungsäusserung)
Die Schweizer Gerichte haben die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt.
Y gegen die Schweiz EGMR Urteil vom 06.06.2017 auf Französisch
Artikelquelle
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