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Folgende Access Keys sind verfügbar:

EGMR - Tatar gegen die Schweiz (2015)

Beschwerde Nr. 65692/12
Keine Verletzung von Art. 2, Art. 3 und Art. 8 EMRK
Die Schweiz darf einen Türken, der seit vielen Jahren in der Schweiz lebt und hier Familienangehörige hat, in die Türkei wegweisen - trotz diagnostizierter Schizophrenie und mehreren Rückfällen in den letzten Jahren.

Artikelquelle

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

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Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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