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Folgende Access Keys sind verfügbar:

EGMR - Naït-Liman gegen die Schweiz (Urteil der Grossen Kammer) (2018)

Beschwerde Nr. 51357/07
Keine Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 EMRK

Die Grosse Kammer des EGMR erkennt - mit fünfzehn gegen zwei Stimmen - keine Verletzung des Rechts auf Zugang zum Gericht von Artikel 6 Absatz 1 EMRK durch die Schweiz und bestätigt, dass ein Schweizer Gerichte nicht zwingend auf Entschädigungsklagen von Folteropfern gegenüber Drittstaaten eingehen müssen.

Artikelquelle

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

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