EGMR - Müller gegen die Schweiz (1988)
Beschwerde Nr. 10737/84
Keine Verletzung von Art. 10 EMRK
(Meinungsäusserungs- resp. Kunstfreiheit und Zulässigkeit des Einzuges angeblich unzüchtiger Bilder)
Urteil vom 24. Mai 1988
Artikelquelle
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