EGMR - Haldimann et al. gegen die Schweiz (2015)
Beschwerde Nr. 21830/09
Verletzung von Art. 10 EMRK (Freiheit der Meinungsäusserung)
Der EGMR befindet, dass die Ausstrahlung einer mit verdeckter Kamera aufgenommenen Recherche von der Meinungsäussserungsfreiheit gedeckt ist. Die Journalisten des TV-Magazins «Kassensturz» wurden deshalb zu unrecht wegen Verletzung der Privatsphäre verurteilt.
Affaire Haldimann et autres c. Suisse (Urteil nur auf Französisch)
Urteil des EGMR (Requête no 21830/09) vom 24. Februar 2015
Artikelquelle
Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.Weitere Artikel
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