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EGMR – Nejjar gegen die Schweiz (2025)

Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren)

Beschwerde Nr. 9087/18

In seinem Urteil vom 11. Dezember 2025 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Schweiz gegen das Recht auf ein faires Verfahren gemäss Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen hat. Die Beschwerdeführerin hatte geltend gemacht, dass die Regelung, wonach der Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft als zurückgenommen gilt, wenn der*die Einspruchsfüher*in unentschuldigt und ohne Vertretung nicht zur Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht erscheint, gegen Artikel 6 Absatz 1 EMRK verstosse.

Die Beschwerdeführerin war 2016 unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Ausländerrecht und Hehlerei zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte dagegen Einsprache erhoben. Zu der später angesetzten Gerichtsverhandlung erschien sie nicht. Ihr anwesender Anwalt durfte sie nicht vertreten, da die persönliche Anwesenheit der Beschwerdeführerin ausdrücklich angeordnet war. Daraufhin wurde ihre Einsprache gestützt auf Artikel 356 Absatz 4 der Strafprozessordnung als zurückgezogen betrachtet. Die Beschwerdeführerin machte später geltend, sie sei kurz vor der Verhandlung tätlich angegriffen worden.

Der EGMR hielt fest, dass auf das Recht auf gerichtliche Beurteilung nur freiwillig, bewusst und eindeutig verzichtet werden könne. Die Beschwerdeführerin hatte jedoch nach der Verhandlung Rechtsmittel ergriffen und damit klar zum Ausdruck gebracht, dass sie an ihrer Einsprache festhalten und eine gerichtliche Prüfung der gegen sie erhobenen Vorwürfe erreichen wollte. Eine freiwillige Aufgabe ihres Rechts auf Zugang zu einem Gericht könne daher nicht angenommen werden.

Die Anwendung der gesetzlichen Rückzugsfiktion habe den Zugang der Beschwerdeführerin zu einem Gericht unverhältnismässig eingeschränkt. Der EGMR stellte deshalb einstimmig eine Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 EMRK fest.

Urteil vom 11. Dezember 2025

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