EGMR - Glaisen gegen die Schweiz (2019)
Beschwerde Nr. 40477/13
Keine Verletzung von Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unterlässt die formelle Prüfung der im Fall «Glaisen vs. Schweiz» vorgebrachten Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts bleibt damit bestehen und hat Signalwirkung für den Umgang von privaten Dienstleistungsanbietenden mit Menschen im Rollstuhl.
Glaisen gegen die Schweiz
EGMR Urteil vom 18. Juli 2019
Artikelquelle
Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.Weitere Artikel
Lade…