EGMR - Belli und Arquier-Martinez gegen die Schweiz (2018)

Seitenkontext

EGMR - Belli und Arquier-Martinez gegen die Schweiz (2018)

Beschwerde Nr. 65550/13
Keine Verletzung von Artikel 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben)

Die kleine Kammer kommt zum Schluss, dass Verweigerung von Zahlungen von Versicherungsleistungen durch die Invalidenversicherung an eine bei ihrer Mutter in Brasilien lebende erwachsene Beschwerdeführerin das Recht auf Familienleben gemäss Artikel 8 EMRK nicht verletzt.

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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