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EGMR - Bédat gegen die Schweiz (2016)
Beschwerde Nr. 56925/08
Keine Verletzung von Art. 10 EMRK (Meinungsäusserungsfreiheit)
Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat entgegen dem Kammer-Urteil vom 1. Juli 2014 die Beschwerde eines Journalisten abgelehnt, der wegen Zitierens aus den Akten einer laufenden Strafuntersuchung vom Bundesgericht gebüsst worden war.
- Urteil der Grossen Kammer vom 29. März 2016
auf HUCOC (englisch) Kammer-Urteil A.B. v. Switzerland vom 1. Juli 2014
auf HUDOC (englisch)
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