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12. Zusatzprotokoll zur EMRK
Das 12. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sieht ein allgemeines Diskriminierungsverbot vor. Es geht weiter als Art. 14 EMRK, da es nicht nur auf die in der Konvention garantierten Rechte beschränkt ist.
Zum Zusatzprotokoll
Vertragsstaaten: Aktueller Stand
Stand im Europarat: In Kraft seit dem 1. April 2005
Stand in der Schweiz: Nicht unterzeichnet/nicht ratifiziert
Beim 12. Zusatzprotokoll zur EMRK handelt es sich um ein ergänzendes Zusatzprotokoll. Es ändert den Text der EMRK nicht, sondern ergänzt ihn. Ergänzende Zusatzprotokolle treten in Kraft, sobald eine bestimmte Anzahl von Staaten sie ratifiziert hat. Beim 12. Zusatzprotokoll sind dies zehn Ratifizierungen.
Zentrale Inhalte
Niemand darf in seinen Rechten diskriminiert werden, insbesondere nicht wegen des Geschlechts, der «race» der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status.
Niemand darf von staatlichen Behörden diskriminiert werden.
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