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4. Zusatzprotokoll zur EMRK

Das 4. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erweitert die in der Konvention enthaltenen materiellen Rechte. Es verbietet die Schuldhaftpflicht, garantiert das Recht auf Freizügigkeit und Niederlassung innerhalb der Vertragsstaaten und untersagt die kollektive Ausweisung von Ausländer*innen.

Zum Zusatzprotokoll
Vertragsstaaten: Aktueller Stand
Stand im Europarat: In Kraft seit dem 2. Mai 1968
Stand in der Schweiz: Nicht unterzeichnet

Beim 4. Zusatzprotokoll zur EMRK handelt es sich um ein ergänzendes Zusatzprotokoll. Es ändert den Text der EMRK nicht, sondern ergänzt ihn. Ergänzende Zusatzprotokolle treten in Kraft, sobald eine bestimmte Anzahl von Staaten sie ratifiziert hat. Beim 4. Zusatzprotokoll sind dies vier Ratifizierungen.

Zentrale Inhalte

  • Keine Freiheitsentziehung allein wegen der Unfähigkeit, vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen (Verbot der Schuldhaftpflicht)

  • Recht, sich innerhalb des eigenen Landes frei zu bewegen und zu wohnen

  • Recht, dass Bürger*innen der Vertragsstaaten jedes Land, einschliesslich das eigene, zu verlassen und wieder einzureisen

  • Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Ausreisefreiheit sind nur auf gesetzlicher Grundlage und im öffentlichen Interesse zulässig

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Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

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