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Wie kann die Schweiz die SMRI stärken?

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Wie kann die Schweiz die SMRI stärken?

Im Rahmen eines Berichtverfahrens beim Europarat haben die SMRI und das Europäische Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen eine Bilanz der ersten Jahre des Bestehens der SMRI gezogen.

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Im Jahr 2021 hat der Europarat seinen Mitgliedstaaten – darunter der Schweiz – Empfehlungen zur Errichtung und Stärkung nationaler Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) ausgesprochen. Vier Jahre später ist es Zeit für eine Bilanz: Wie hat die Schweiz diese Empfehlungen umgesetzt?

Unter der Leitung des Europäischen Netzwerks der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (auf Englisch, European Network of National Human Rights Institutions, ENNHRI) hat die SMRI eine Bestandsaufnahme durchgeführt.

Den vollständigen Bericht lesen (auf Englisch)

Eine gegründete, aber noch nicht akkreditierte NMRI

Seit 2021 ist mit der Gründung der SMRI ein bedeutender Schritt erfolgt. Am 23. Mai 2023 wurde die SMRI durch die Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte nach über 20-jährigem Vorlauf offiziell gegründet.

Lesen Sie über die Entstehungsgeschichte der SMRI

Der Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen, da die SMRI international akkreditiert werden muss. Dieser Akkreditierungsprozess wurde im Oktober 2025 eingeleitet und soll Ende 2026 abgeschlossen sein.

Angemessene Ressourcen und ein förderliches Umfeld

Der Bericht hebt zwei zentrale Verbesserungspunkte für die Schweiz hervor:

  • Angemessene Ressourcen für die vollständige Mandatsausübung: Die Zivilgesellschaft, Parlamentarier*innen sowie regionale und internationale Menschenrechtsakteur*innen haben die Behörden aufgefordert, der SMRI ausreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

  • Aufbau eines förderlichen Umfelds: Es braucht eine deutlich höhere Finanzierung sowie eine Diversifizierung der öffentlichen Finanzierungsquellen (nicht nur aus einem einzigen Bundesamt beispielsweise) und zwar bedingungslos. Ausserdem muss das Mandat der SMRI auf die Bearbeitung von Einzelfällen ausgeweitet werden.

Den vollständigen Bericht lesen (auf Englisch)

Die regionale Bestandsaufnahme des ENNHRIs lesen (auf Englisch)

Kontext

Im Jahr 2021 hat der Europarat seinen Mitgliedstaaten Empfehlungen zu den NMRI ausgesprochen. Dabei bekräftigte er, dass «wirksame, pluralistische und unabhängige NMRI eine der Grundlagen für die Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie darstellen». Der Europarat hat eine Reihe konkreter Empfehlungen formuliert – von der Sicherstellung der Unabhängigkeit über den Umfang des Mandats bis hin zur Finanzierung der NMRI.

Im November 2025 hat der Europarat das Überprüfungsverfahren zur Umsetzung dieser Empfehlungen eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das ENNHRI eine regionale Bestandsaufnahme sowie einen detaillierten Länderbericht erstellt. Die SMRI hat aktiv an der Ausarbeitung des Berichts zur Schweiz mitgewirkt.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

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