Klimagesetz des Kantons Glarus: Menschenrechte als Grundlage für wirksamen Klimaschutz
Die SMRI hat zum Entwurf des kantonalen Klimagesetzes Glarus Stellung genommen. Sie begrüsst den Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt zur Umsetzung des Verfassungsauftrags und internationaler Verpflichtungen im Bereich Klima und Menschenrechte.
Kantonale Klimagesetze wie dasjenige des Kantons Glarus (KlimaG) eröffnen die Möglichkeit, die völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen im Bereich Klimaschutz auf kantonaler Ebene wirksam umzusetzen. Die vorgesehenen Klimaziele und Klimapläne schaffen dafür eine gute Grundlage, sollten jedoch noch klarer an menschenrechtlichen Vorgaben ausgerichtet werden.
Klimaschutz als menschenrechtliche Verpflichtung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Klimaurteil vom 9. April 2024 festgestellt, dass Staaten menschenrechtlich verpflichtet sind, ihre Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und wirksame Massnahmen zu ergreifen, um den Klimawandel zu begrenzen.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) bestätigt in seinem Klimagutachten diese Pflicht und konkretisiert die internationalen Verpflichtungen der Staaten sowohl hinsichtlich der Minderung des Klimawandels (auf Englisch «mitigation») als auch der Anpassung an seine Folgen (auf Englisch «adaptation»).
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Fokus auf besonders verletzliche Gruppen stärken
Die SMRI bemerkt in ihrer Stellungnahme insbesondere, dass es aus menschenrechtlicher Sicht wichtig ist, den Schutz besonders verletzlicher Gruppen ausdrücklich zu berücksichtigen. Personen, die aufgrund ihres Alters, ihrer Gesundheit oder ihrer sozialen Situation stärker von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, benötigen spezifische Aufmerksamkeit. Die Verankerung entsprechender Anpassungsmassnahmen würde dazu beitragen, die menschenrechtlichen Mindeststandards einzuhalten und die soziale Wirksamkeit des Gesetzes zu stärken.
Zudem hebt die SMRI in ihrer Stellungnahme hervor, dass das KlimaG die Möglichkeit bietet, die menschenrechtliche Verantwortung gegenüber künftigen Generationen hervorzuheben. Damit könnte der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt gestärkt werden.
Stärkung von Partizipation und Zugang zu Gericht
Die SMRI betont in ihrer Stellungnahme, dass ein menschenrechtsorientierter Klimaschutz neben materiellen Massnahmen auch verfahrensrechtliche Garantien umfasst. In seinem Klimaurteil hat der EGMR ausdrücklich betont, dass Transparenz, Informationszugang, Partizipationsrechte und ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz zentrale Elemente staatlicher Schutzpflichten sind.
Aus Sicht der SMRI kann der Gesetzesentwurf gestärkt werden, indem diese Elemente deutlicher verankert und etwa durch die Möglichkeit einer erweiterten Verbandsbeschwerde ergänzt werden.
Empfehlungen zur menschenrechtlichen Weiterentwicklung des KlimaG
Die SMRI schlägt unter anderem vor:
Schutz und Verwirklichung von Menschenrechten explizit im Gesetzeszweck zu verankern
Anpassungsmassnahmen gesetzlich festzuhalten
Klimaziele und Zwischenziele entlang der menschenrechtlichen Vorgaben auszugestalten
Klimapläne partizipativ zu entwickeln und regelmässig zu evaluieren
Partizipationsrechte zu stärken und den Zugang zu Gericht zu verankern