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Eine andere Art der Projektion: Perspektiven auf Mehrfachdiskriminierung in der Schweiz
Die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) veranstaltete im Oktober 2025 am Film Festival Diritti Umani Lugano ein thematisches Treffen. Dabei stellte sie einen ihrer Themenschwerpunkte – Mehrfachdiskriminierung – vor und bezog das Publikum partizipativ in die Veranstaltung mit ein. Die folgende Zusammenfassung gibt Einblicke in die Inhalte der Veranstaltung.
Unter «Mehrfachdiskriminierung» versteht die SMRI Situationen, in der mehrere persönliche Merkmale zur Ursache von Diskriminierung werden: zum Beispiel bei einer Kombination aus den Merkmalen Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft, Lebensweise, familiäre Situation, äussere Erscheinung, Gesundheitszustand, Bildungsniveau usw. Treten diese Merkmale in Kombination auf, kann sich ihre diskriminierende Wirkung jeweils verstärken oder überschneiden.
Kategorisierung und soziale Ordnung
Mehrfachdiskriminierung kann zu einer gesellschaftlichen Hierarchisierung beitragen. Einige Personen werden auf eine Weise diskriminiert, dass sie weder sozial aufsteigen noch ihre Menschenrechte wahrnehmen können. Personen, die «lediglich» eine Form der Diskriminierung erfahren, können ihre schwierige Situation eher überwinden.
Mehrfachdiskriminierung führt häufig auch dazu, dass bestimmte Gruppen unsichtbar bleiben. Beim Thema Rassismus beispielsweise wird häufig an Schwarze Männer gedacht. Dadurch besteht die Gefahr, dass Schwarze Frauen und andere Formen von Rassismus verdeckt bleiben. Auch beim Thema Sexismus denkt man häufig an weisse Frauen – und nicht an Schwarze Frauen oder Women of Color.
Der Bezug zu den Menschenrechten
Das Diskriminierungsverbot aufgrund persönlicher Merkmale ist eine bedeutende Errungenschaft der Grund- und Menschenrechte. Jedoch ist zu beachten, dass auch die Menschenrechtsübereinkommen auf Kategorien beruhen: etwa die UNO-Antirassismuskonvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt oder die UNO-Behindertenrechtskonvention. Doch in vielen Fällen werden Personen nicht aufgrund eines einzelnen, sondern einer Kombination von Merkmalen diskriminiert, die ihnen zugeschrieben werden. Die Auslegungen dieser Übereinkommen berücksichtigen jedoch zunehmend auch Mehrfachdiskriminierungen.
Das Konzept der «besonderen Verletzlichkeit», das etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verwendet, kann nicht nur auf Personen, sondern auch auf Gruppen angewendet werden. Wenn bereits benachteiligte Gruppen zusätzlichen Risiken der Diskriminierung ausgesetzt sind – etwa Frauen im Gefängnis – steigt ihre Verletzlichkeit weiter. Die Staaten sind dann verpflichtet, gezielte Massnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen.
Gegen alle Formen der Diskriminierung
Das Konzept der Mehrfachdiskriminierung macht sichtbar, wie Diskriminierungen Menschen und Gruppen betreffen, die besonders verletzlich sind. Zudem zeigt es, dass sie eine Verletzung der Menschenrechte darstellen. Zugleich hilft das Konzept, die Mechanismen zu verstehen, die gewisse Gruppen unsichtbar machen.
Nur wenn alle Personen geschützt sind, können Diskriminierungen wirksam bekämpft werden. Es ist nötig, allen Formen der Diskriminierung entgegenzutreten und keine Hierarchie zwischen verschiedenen Diskriminierungsarten zu schaffen. Aus diesem Grund hat die SMRI Mehrfachdiskriminierung zu einem ihrer Themenschwerpunkte gemacht.
Das thematische Treffen schloss mit einem Dialog mit drei Expert*innen aus dem Bereich Sexarbeit im Tessin und in der Schweiz, um Mehrfachdiskriminierung an einem konkreten Beispiel zu diskutieren. An dem Gespräch nahmen teil:
Carine Maradan, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei ProCoRe
Vincenza Guarnaccia, Koordinatorin bei Zonaprotetta und verantwortlich für Primis
Monica Marcionetti, verantwortlich für MayDay bei SOS Ticino