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Die SMRI leitet ihren internationalen Akkreditierungsprozess ein

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Die SMRI leitet ihren internationalen Akkreditierungsprozess ein

Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) müssen sich einer internationalen Überprüfung unterziehen, bei der unter anderem ihre Unabhängigkeit beurteilt wird. Die SMRI hat im Oktober 2025 den entsprechenden Prozess eingeleitet, der zu einer Akkreditierung bei der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (Global Alliance of National Human Rights Institutions, GANHRI) führen soll.

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Am 30. Oktober 2025 reichte die SMRI ihren Akkreditierungsantrag bei der GANHRI ein. Dafür stellte sie dem Prüfungskomitee detaillierte Informationen über ihre rechtliche und organisatorische Struktur, ihre Finanzierungsquellen sowie ihre Aufgaben zur Verfügung. Als Nächstes steht im März 2026 ein mündliches Gespräch an, die Antwort von GANHRI mit dem entsprechenden Entscheid über die Akkreditierung wird dann im Sommer 2026 erwartet.

Die Pariser Prinzipien

Die NMRI nehmen eine besondere Stellung im Menschenrechtsökosystem ein. Sie gehören weder zur staatlichen Verwaltung noch zur Zivilgesellschaft. Gerade diese vermittelnde Rolle ermöglicht es ihnen, ihr Mandat zu erfüllen.

NMRI unterliegen Kriterien, die 1993 von der UNO festgelegt wurden – den sogenannten «Pariser Prinzipien». Diese definieren die Voraussetzungen, die jede NMRI erfüllen muss:

  • Die NMRI basiert auf einer gesetzlichen Grundlage;

  • Sie verfügt über ein umfassendes Mandat;

  • Sie ist mit den erforderlichen Mitteln (Infrastruktur und Finanzierung) ausgestattet;

  • Sie ist unabhängig von der Regierung;

  • Sie vertritt die gesellschaftlichen Kräfte pluralistisch; und

  • Sie ist zugänglich für besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen.

Ein Peer-Review-Verfahren

Um sicherzustellen, dass die NMRI den Pariser Prinzipien entsprechen, führt die Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) ein Akkreditierungsverfahren durch, dem sich alle NMRI unterziehen. Die Akkreditierung wirdnach der Gründung einer NMRI beantragt und danach alle fünf Jahre erneuert.

Video der GANHRI zur Akkreditierung (auf Englisch)

Innerhalb der GANHRI sind andere NMRI dafür zuständig, die Akkreditierungsanträge zu prüfen. Es handelt sich somit um ein Peer-Review-Verfahren.

Eine NMRI, die vollständig den Pariser Prinzipien entspricht, erhält den Akkreditierungsstatus «A». Dieser erlaubt ihr, sich vollumfänglich in der GANHRI und bestimmten UNO-Gremien zu engagieren.

Internationale Verankerung bereits aktiv

Schon vor ihrer Akkreditierung war es der SMRI ein Anliegen, Beziehungen zu internationalen Netzwerken für NMRI aufzubauen.

Bereits im September 2023 – fünf Monate nach ihrer Gründung – wurde sie assoziiertes Mitglied des Europäischen Netzwerks der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (Englisch: European Network of National Human Rights Institutions, ENNHRI).

Die SMRI kann erst nach ihrer Akkreditierung vollwertiges Mitglied werden. Sie ist jedoch bereits jetzt aktiv bei ENNHRI: Als Beobachterin nimmt sie an den Generalversammlungen teil und engagiert sich in den Arbeitsgruppen.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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